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Für Firmenkunden


Hier finden Sie Informationen, welche Möglichkeiten Sie als Arbeitgeber
haben, Weiterbildungsmaßnahmen über die Agentur für Arbeit, den
Europäischen Sozialfond (ESF) bzw. aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
fördern zu lassen.

1. Qualifizierung während Kurzarbeit

2. Europäischer Sozialfonds - Bundesagentur für Arbeit (ESF-BA-Programm)

3. WeGebAU

4. Konjunkturpaket II

 

 

Programm

Förderung beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeitergeldes

ESF-BA- Programm

WeGebAU

Konjunkturpaket II qualifizierte Beschäftigte und
Zeitarbeitnehmer

Konkunkturpaket II SV-Beiträge

AZWV- Zulassung

zwingend erforderlich

Ausnahmen möglich

zwingend erforderlich

zwingend erforderlich

Ausnahmen möglich

Ausnahmen

keine

1. betriebsinterne Maßnahmen mit eigenem Personal
2. keine vergleichbare Qualifizierungsmaßnahme im regionalen Einzugsbereich zugelassen

Keine

keine

1. aus öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahmen, die
nicht über das SGB gefördert werden
2. nicht aus öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahmen, wenn Durchführung
weder im ausschließlichen oder erkennbar überwiegenden Interesse des
Unternehmens liegt noch der Arbeitgeber gesetzlich zur Durchführung
verpflichtet ist